Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE


Auf dem Prüfstand: Ist Ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?

- Was versteht man unter Tendenzunternehmen/-betrieben

- Richtige Einordnung von „Mischunternehmen“


Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

- Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers

- Loyalitätspflichten der Mitarbeiter

- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz

- Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?

- Kündigungsschutz


eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte

- Einschränkungen bei Betriebsänderungen,

  Interessenausgleich, Sozialplan

- Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung

- Besonderheiten bei Einstellungen, Versetzungen und

  Entlassungen

- Personalfragebogen: Was ist zulässig?


Sonderfall Tendenzbetrieb: Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

- Kein Wirtschaftsausschuss - Konsequenzen für den

  Betriebsratsalltag

- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig

  nutzen!

2-TAGES-SEMINAR


TERMINE

nach Vereinbarung


REFERENT

Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth


SEMINARORT

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