Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb

 

2-Tages-Seminar



Termine


nach Vereinbarung



Referent


Frau Rechtsanwältin

Susanne Hoffarth



Seminarort


nach Vereinbarung



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Tendenzbetrieb

 
Inhaltliche Schwerpunkte

Auf dem Prüfstand: Ist Ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?
Was versteht man unter Tendenzunternehmen/ -betrieben
richtige Einordnung von „Mischunternehmen“

Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
Loyalitätspflichten der Mitarbeiter

Eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte
Einschränkungen bei Betriebsänderungen,
  Interessenausgleich, Sozialplan 
Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung

Sonderfall Tendenzbetrieb:
Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen
Angelegenheiten
kein Wirtschaftsausschuss - Konsequenzen für den
  Betriebsalltag
Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig
  nutzen!